Angelöbnis

Angelöbnis
∙Ạn|ge|löb|nis, das; -ses, -se: feierliches Versprechen, Gelöbnis: seines -ses jedoch eingedenk, enthielt er sich jeder Frage (Goethe, Wanderjahre III, 1).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Eidesbruch — Eidesbruch, im weitern Sinne jede Verletzung eines eidlich bekräftigten Versprechens. Nach geltendem Recht ist als E. im engern Sinne (deutsches Strafgesetzbuch, § 162) nur strafbar, und zwar mit Gefängnis bis zu 2 Jahren, wenn jemand vorsätzlich …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Revérs — (lat.), schriftliche Gegenverpflichtung, Angelöbnis, dieses oder jenes zu leisten oder zu unterlassen; im Gegensatz von Avers (s.d.) die Rückseite einer Münze; an Herrenröcken: der Um oder Aufschlag; in Festungen: die dem feindlichen Feuer… …   Kleines Konversations-Lexikon

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