Angelöbnis
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Eidesbruch — Eidesbruch, im weitern Sinne jede Verletzung eines eidlich bekräftigten Versprechens. Nach geltendem Recht ist als E. im engern Sinne (deutsches Strafgesetzbuch, § 162) nur strafbar, und zwar mit Gefängnis bis zu 2 Jahren, wenn jemand vorsätzlich … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Revérs — (lat.), schriftliche Gegenverpflichtung, Angelöbnis, dieses oder jenes zu leisten oder zu unterlassen; im Gegensatz von Avers (s.d.) die Rückseite einer Münze; an Herrenröcken: der Um oder Aufschlag; in Festungen: die dem feindlichen Feuer… … Kleines Konversations-Lexikon